Prozesskostenrechner
Einen übersichtlichen Prozesskostenrechner bieten Ihnen der Deutsche Anwaltverlag und RolandProzessFinanzAG hier an.
Bei dem oben verlinkten Rechner handelt es sich um ein externes Tool, das zu Ihrer Orientierung dient. Für die angezeigten Ergebnisse und deren Richtigkeit wird weder eine Haftung übernommen, noch verstehen sich die dort angezeigten Gebühren als Grundlage für Mandate mit meiner Kanzlei.
Prozesskostenhilfe-Bekanntmachungen 2017 zu § 115 ZPO
Am 12.12.2016 wurde im Bundesgesetzblatt die Bekanntmachung zu § 115 ZPO veröffentlicht. Danach gelten ab dem 01.01.2017 folgende Beträge:
- Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 215,00 Euro,
- für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 473,00 Euro,
- für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene: 377,00 Euro,
- für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres: 359,00 Euro,
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 333,00 Euro und
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 272,00 Euro.