Berufliche Ausrichtung und Erfahrung

Ein Rechtsanwalt muss sich im Recht auskennen.

Vielfältige Erfahrung in verschiedenen Lebensbereichen, die hilft Rechtskenntnisse in das wirkliche Leben einzuordnen und umgekehrt, gehören für mich genauso zur Kernkompetenz des juristischen Beraters.

 

Jens Beeck

Rechtsanwalt

 

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

  • Strafrecht
  • Familien- und Betreuungsrecht
  • Sozialrecht

 

Beruflicher Werdegang:

Abitur 1988

18 Monate Gastronomie im Schwarzwald

Jurastudium 1989-1996 - Erstes juristisches Staatsexamen 1996

Verwaltungsangestellter

Bundeswehr (Wehrpflicht)

Referendariat – Zweites juristisches Staatsexamen 2000

2000-2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag

2000-2009 Geschäftsführender Gesellschafter einer Internetagentur

seit 2001 selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzlei in Lingen (Ems)

seit 2017 Mitglied des 19. Deutschen Bundestags; für diese Zeit kaum anwaltlich tätig 

 

(Kommunal-)Politik

seit 1991 Stadtratsmitglied in Lingen (Ems)

Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Lingen (Ems)

Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lingen GmbH

 

Sonstiges Ehrenamt

Vorsitzender FDP Lingen (Ems), Vorstand der AIDS-Hilfe Emsland e.V., Schatzmeister GELingen e.V., Mitglied in verschiedenen Tierschutzvereinen, Mensa in Deutschland e.V., Hospiz Lingen e.V. u.a.



Was hat das mit der Tätigkeit als Anwalt zu tun?

Rechtsanwälte unterliegen berufsrechtlich dem Verbot, sich in Interessenkonflikte zu begeben. Deswegen darf ein Anwalt z.B. nie mehrere Angeklagte in einem Strafverfahren verteidigen, er darf i.d.R. nicht zwei an einem Unfall Beteiligte vertreten, und wenn er einen von vielen Mietern gegen den Vermieter vertritt, kann er nicht den Vermieter zugleich in anderer Sache vertreten. Neben diesen eindeutigen und naheliegenden Interessenkonflikten aus der reinen beruflichen Tätigkeit stellen sich aber auch durch jede andere - auch private - Tätigkeit gleich gelagerte Fragen einer möglichen Interessenkollision. Diese sind nicht so eindeutig und werden durch jeden Anwalt anders gehandhabt. Ich selbst neige zu restriktiver Handhabung möglicher Konflikte. Deswegen kann ich Sie in allen rechtlichen Fragestellungen gegen die Stadt Lingen (Ems), deren Vertretungsorgan Stadtrat ich angehöre, regelmäßig nicht vertreten. Dies bezieht sich auf alle städtischen Angelegenheiten. Das betrifft eine Vielzahl von alltäglichen Rechtsangelegenheiten, vom Aufenthaltsstatus eines Ausländers über die Baugenehmigung, dem Elterngeld, bis zum Sozialhilfebescheid, sofern Sie Ihren ersten Wohnsitz in Lingen (Ems) haben. Ist die für Sie zuständige Behörde die Stadt Lingen kommt eine Vertretung (oder auch nur eine Beratung) durch mich nur in Ausnahmefällen in Betracht. Das gilt auch für alle Streitigkeiten mit den Stadtwerken oder den Wirtschaftsbetrieben Lingen und den genannten Vereinen. 

 

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • AG Strafrecht im DAV