Übersicht der Gerichte, an denen ich Verfahren derzeit führe / abgeschlossen habe

Seit die sog. Singularzulassung vor den Oberlandesgerichten durch Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - BVerfGE 103, 1 aufgehoben wurde, können Rechtsanwälte Ihre Interessen bis auf wenige Ausnahmen vor allen Gerichten in Deutschland vertreten. Wesentlichste Ausnahme ist die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Hier vertreten noch immer Rechtsanwälte, die nur beim Bundesgerichtshof zugelassen sind. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Gerichte, an denen ich Verfahren führe, bzw. geführt habe. Soweit die Gerichte einen Internetauftritt haben, erreichen Sie diesen per externem Link.

Stand: 01.03.2017

Verfassungsgerichte

 

Bundesverfassungsgericht

 

Finanzgerichte

 

Bundesfinanzhof                                          Finanzgericht Niedersachsen