Dokumente für die Mandatsbegründung

Manchmal muss alles sehr schnell gehen. Die beiden nachstehenden Formulare erlauben Ihnen die effektive Vorbereitung des ersten Termins - respektive die Bevollmächtigung zum Tätigwerden noch vor dem ersten persönlichen Zusammentreffen in einer bestimmten Angelegenheit.

Zur Übermittlung Ihrer persönlichen Daten nutzen Sie bitte einen Ausdruck dieses .pdf-Dokuments.
Aufnahmeblatt_blanko.pdf
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Vollmacht
Zur Bevollmächtigung benutzen Sie bitte dieses Formular. Bitte grundsätzlich zwei Originale übermitteln.
Vollmacht.pdf
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Neue Formulare zur Beantragung der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Kann anwaltliche Hilfe nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, obgleich diese benötigt wird, springt unter Umständen der Staat ein. Für eine außergerichtliche Beratung kann beim zuständigen Amtsgericht die sog. Beratungshilfe beantragt werden.

 

In gerichtlichen Verfahren, wenn man also verklagt wird oder selbst Klage einreichen möchte, kann Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

 

(Dies gilt nicht im Strafrecht! Ob ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist richtet sich nicht nach den Vermögensverhältnissen des Betroffenen. Maßgebend ist allein, ob die Verteidigung durch einen Anwalt notwendig im Sinne der Strafprozessordnung ist, § 140 StPO.)

 

Mit Wirkung vom 1.1.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013 in Kraft getreten. Seither sind neue Formulare zu verwenden.

 

Das Formular für die Beratungshilfe ab dem 9.1.2014 finden Sie hier.

 

Entsprechend für die Prozesskostenhilfe hier.