Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

 

 

Unter der Internetadresse www.gerichts-dolmetscher.de halten die Landesjustizverwaltungen die Datenbank über die in den einzelnen Bundesländern allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher vor.

 

Die Reichweite der gerichtlichen Beeidigung von Sprachmittlern ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ein Überblick über die Reichweite der Vereidigung von Sprachmittlern in den einzelnen Bundesländern findet sich in Armbrüster/Preuß/Renner-Piegsa, Kommentar BeurkG/DONot, 7. Auflage, § 16 BeurkG, Rn. 34 ff.

 

Für das Bundesland Niedersachsen gilt demnach folgendes:

 

Nach § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum GVG werden Dolmetscher auch für notarielle Zwecke allgemein beeidigt. Die Tätigkeit des allgemeinen beeidigten Dolmetschers umfasst mündliche und schriftliche Übersetzungen.