Manchmal muss alles sehr schnell gehen. Die beiden nachstehenden Formulare erlauben Ihnen die effektive Vorbereitung des ersten Termins - respektive die Bevollmächtigung zum Tätigwerden noch vor dem ersten persönlichen Zusammentreffen in einer bestimmten Angelegenheit.
Kann anwaltliche Hilfe nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, obgleich diese benötigt wird, springt unter Umständen der Staat ein. Für eine außergerichtliche Beratung kann beim zuständigen Amtsgericht die sog. Beratungshilfe beantragt werden.
In gerichtlichen Verfahren, wenn man also verklagt wird oder selbst Klage einreichen möchte, kann Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
(Dies gilt nicht im Strafrecht! Ob ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist richtet sich nicht nach den Vermögensverhältnissen des Betroffenen. Maßgebend ist allein, ob die Verteidigung durch einen Anwalt notwendig im Sinne der Strafprozessordnung ist, § 140 StPO.)
Hier finden Sie die Formulare für die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.
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